*ORDNUNGSVORSCHRIFTEN*
Das vorliegende Reglement erhalten unsere Gaste bei der Anreise und ist an der Rezeption angeschlagen. Der Zugang auf den Campingplatz schliesst dessen vollige Beachtung ein.
*ART. 1 – ANREISE*
a) Jeder Gast ist bei der Ankunft angehalten, dem Empfang einen gültigen Personalausweis für die gesetzmässige Eintragung abzugeben. Er bekommt einen Schein für das Auto, der ganz sichtbar auf diesem ausgestellt werden und bei der Abreise zurückgegeben werden muss.
b) Der Kunde muss den Eintrag kontrollieren, eventuelle Ungenauigkeiten und oder Änderungen der An-oder Abreisebekannt machen.
c) Unbefugtes Betreten der Campingplatz wird gesetzlich verfolgt.
*ART.2 – AUSTATTUNGENGEBRAUCH*
a) Es ist verboten, ohne vorherige Genehmigung der Direktion einen anderen als den zugewiesenen Stellplatz zu benutzen.
b) Es ist strikt verboten, freie Stellplätze mit Gegenständen aller Arten zu belegen.
c) Dem Kunden wird der gebuchte Zeitabschnitt berechnet, auch dann, wenn falls Fahrzeug bzw.
Fahrzeughalter teilweise nicht anwesend sind.
*ART.3 – BESUCHER*
a) Die Besucher müssen den Personalausweis an der Rezeption abgeben. Ab einer Stunde Aufenthalt ist eine Tagestaxe zu bezahlen. Wer Besuch bekommt, ist verplichtet aufzupassen, dass dieser die Ordnungsvorschriften beachten, und ist verantwortlich für dessen auf dem Campingplatz verhalten.
*ART.4 – SCHWIMMBAD*
Von 9.30 bis 13.00 ; von 15.00 bis 19.00. Badekapperpflicht! Ballspielen ist verboten.
*ART.5 – FAHRZEUGE*
a) Autos werden auf dem Parkplatz geparkt.
b) Fahrzeuge dürfen auf die Stellplätze zum Ein-und Ausladen des Gepäcks nur bei der An- und Abreise (ausser 13 bis 15 Uhr und 20 bis 8 Uhr).
*ART.6 – RUHEZEIT*
a) Während des Ruhestundes sind laute Gespräche, Radios, Fernseher und störender Lärm verboten.
b) Es ist verboten, die eigenen Ausstattungen zu montieren und abzumontieren.
*ART.7 – KINDER*
a) Eltern sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder, deren Lebhaftigkeit und Benehemen die Ruhe und die Sicherheit des Campingplatzes nicht stören dürfen
b) Kinder unter 10 Jahre müssen von Angehörigen oder genehmigten Personen begleitet werden, wenn sie die Ausstattungen des Campingplatzes benutzen
*ART.8 – VERANTWORTLICHKEITEN*
a) Die Benutzung der Sport- und Unterhaltungseinrichtungen ist auf einiger Verantwortung.
b) Die Direktion übernimmt für folgende Fälle keine Haftung.
- Sach – oder Personenschäden beim fahren,
- Höhre Gewalt (Sturm, Hochwasser,ect.), Krankheiten, Epidemien, das Einnehmen giftiger Pflanzen oder sonstige der Verantwortlichkeit unseres Personals unabhängige Ursachen zugefügter Schäden.
*ART.9 – VERLORENE GEGENSTÄNDE*
a) Die Direktion übernimmt für gestohlene oder verlorene Gegenstände keine Haftung.
*ART.10 – TELEFONGESPRÄCHE*
a) Wer angerufen wird, findet den eigenen Namen an der Tafel bei der Rezeption, wo die hintergelassene Nachricht.
*ART.11 – HUNDE *
a) Hundebesitzer müssen ihere Hunde an der Leine halten, einen Maulkorb benutzen, ihn für seine natürlichen Bedürfnisse aus dem Campingplatz begleiten und ein Gesundheitszeugnis mitbringen.
Ausserdem haften sie für eventuelle Schäden.
*ART. 12 – VERSCHIEDENE VERBOTEN*
Es ist strikt verboten:
a) Abfall irgendwo ausserhalb der Mülltonne zu lassen. b)Löcher und Gräbchen zu graben; c)Zäune, Rohrpalisaden zu errichten; d)Die Pflanzen zu beschädigen; e)Feuer mit Holz oder Brennstoff ausserhalb der dazu bestimmten Flächen zu machen; f)Festen oder flüssigen Abfall auf den Boden wegzuschmeissen; g)Wasser zu verschwenden oder auf unpassende Weise zu gebrauchen;h)Auto zu waschen. Den Stellplatz bei der Abreise unaufgeräumt zu hinterlassen.
*ART.13 – FAHRZEUGBESCHÄDIGUNGEN*
a) Die Direktion übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Personen oder Fahrzeugen, während des Fahrens im Campingplatz -Bereich, in den Stellplätzen und auf den Parkplätzen.
*ART.14 – BESCHÄDIGUNGEN*
a) Wer diese Ordnungsvorschriften nicht beachtet, und deshalb Güter oder Aussatttungen beschädigt, ist zu der totalen Entschädigung verpflichtet.
*ART. 15 AUSSCHLUSS*
a) Die Direktion behält sich das Recht vor denjenigen ohne vorherige Benachrichtigung auszuschliessen, der diese Ordnungsvorschriften nicht beachtet, oder sich auf unangemessene Weise verhält.
Mit bestem Dank für Ihre wertvolle Mitwirkung steht das ganze Personal gern zur Ihrer Verfügung und wünscht Ihnen einen schönen Aufenthalt.
*DIE DIREKTION *
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